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Bei zu errichtenden Gebäuden
mit niedrigen Innentemperaturen darf der nach
Anhang 2 Nr. 2 zu
bestimmende spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogene Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte in
Anhang 2 Nr. 1
nicht überschreiten.

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KURZINFO |
PRAXIS
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VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |
Wichtige Hinweise: Sie finden hier den Text der
Energieeinsparverordnung vom 8. Dezember 2004. Wir haben ihn mit
größter Sorgfalt veröffentlicht, können jedoch für etwaige Fehler
nicht haften. Die offizielle, gültige Version der EnEV 2004 ist im
Bundesgesetzblatt erschienen. Internet:
www.bundesgesetzblatt.de |