EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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22.03.2004 Interview zum aktuellen Stand der energiespar-
rechtlichen Anforderungen an Gebäude und an ihre Anlagentechnik. Melita Tuschinski sprach mit Herrn Dr. jur. Jürgen Stock, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) Berlin und Bonn.


EnEV-online: Herr Dr. Stock, den EnEV-online Lesern sind Sie bekannt aus unseren Gesprächen zur Zeit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung im Herbst 2001 und durch Ihre Experten-Antworten im Online-Workshop 2002 zu der Umsetzung der EnEV in die Praxis. Wie sieht die aktuelle rechtliche Lage aus angesichts der anstehenden Novelle zur EnEV?

Stock: Die Vorbereitungen zur Änderung der EnEV sind gegenwärtig Gegenstand der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass in Kürze ein abgestimmter Entwurf vorliegt, der den Ländern und Verbänden sowie der Fachwelt zur Stellungnahme vorgelegt werden kann. Für die Anwender ist es wichtig zu wissen, dass inhaltliche Veränderungen nicht beabsichtigt sind. Das Anforderungsniveau der EnEV soll gleich bleiben. Es geht bei dieser Novellierung im Wesentlichen um die Aktualisierung der Verweisungen auf bestimmte technische Regeln, die geändert worden sind.

EnEV-online: Seit dem In-Kraft-Treten der EnEV wurden etliche EnEV-Normen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Was müssen die Anwender berücksichtigen hinsichtlich der Gültigkeit der einzelnen Ausgaben der EnEV-Normen?

Stock: Die Verweisungen der EnEV auf technische Regeln sind bekanntlich starr. Das bedeutet, dass für den öffentlich-rechtlichen Nachweis bis zur Änderung der Verordnung auch weiterhin die bisherigen technischen Regeln anzuwenden sind. Wegen der zivilrechtlichen Pflichten müssen Planer möglicherweise aber schon nach den neuen technischen Regeln arbeiten. Dieses Spannungsverhältnis soll durch die Novellierung aufgelöst werden.

EnEV-online: Inzwischen wurden von den Bundesländern die Umsetzungsverordnungen verabschiedet.

Stock: Ja, das ist richtig. Die Mehrzahl der Länder hat mittlerweile Umsetzungsrecht geschaffen und unterschiedliche Vollzugsmuster entworfen, insbesondere was die zuständigen Stellen für die Überwachung der einzelnen Anforderungen der EnEV angeht.

EnEV-online: Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat eine Auslegungsgruppe zur EnEV eingerichtet, die inzwischen - durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin - etliche Auslegungen zur Energieeinsparverordnung veröffentlicht hat. (Internet: www.dibt.de) Welchen rechtlichen Status genießen diese Auslegungen?

Stock: Streng genommen entfalten die Stellungnahmen dieser Expertengruppe keine rechtliche Bindungswirkung. Ihnen kommt aber sicherlich große praktische Bedeutung als sachverständige Konkretisierungen der EnEV zu. Hier verständigen sich Experten der Länder und des Bundes gemeinsam auf bestimmte Auslegungen in schwierigen Fällen. Das trägt zur Rechtssicherheit und Rechtseinheit bei. Für den Vollzug ist wichtig, dass die Bauminister-Konferenz dieses Gremium offiziell eingesetzt hat.

EnEV-online: Herr Dr. Stock, recht vielen Dank für das Gespräch!

Weitere Informationen:
Dr. jur. Jürgen Stock, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, BMVBW, Bonn.
Internet: www.bmvbw.de

Autorin des Interviews:
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT
Herausgeberin + Redaktion EnEV-online
Telefon: +49 (0) 711 / 6 15 49 26
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Kontakt zur EnEV-online Redaktion

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