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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Anbau im Bestand, Einbau Fenster, Wärmedämmung,
Luftdichtheit
Problem + Praxis: An ein bestehendes Gebäude wird ein Anbau errichtet und es
wurden Holzfenster nach Energieeinsparverordnung (EnEV)
eingebaut. Nun stellen die Bauherrn fest, dass es sichtbare
Zwischenräume (die ca. 1-3 mm breit sind) zwischen den
Holzrahmen der Fenster und dem Dichtungsband sowohl an den
Längsseiten, als auch in den Winkeln gibt.
Nachdem die Bauherrn die
Monteure auf diese Ausführungsfehler hingewiesen haben wurden
die Schlitze an manchen Stellen mit einer grauen Paste von außen
teilweise zugeschmiert, jedoch nur punktuell und nicht auf den
gesamten Seitenbereich von oben bis unten. Und auch hier wurden
wieder viele Schlitze übersehen oder nur zum Teil abgedeckt.
Nach Ansicht der Bauherrn
hätten die Fensterrahmen wieder neu eingebaut, das Dichtungsband
lückenlos an den Holzrahmen angebracht und dann die Rahmen
erneut an die Wand geschraubt werden müssen.
Fragen: Ist diese Art der Nachbesserung des Fenstereinbaus zulässig?
Wie müssen Fenster gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)
eingebaut werden?
Antwort:
16.09.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Luftdichter
Einbau von Fenstern in Wohnbau-Sanierung
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