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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnbau, Baubestand, Anbau unter 100 m², Heizung,
EnEV-Berechnungen, EnEV-Nachweise, DIN V 4701-10 Beiblatt 1
Problem + Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um einen Anbau mit eigener
Heizung (Brennwertkessel) und der dazugehörenden
Warmwasserbereitung. Genehmigungsrechtlich handelt es sich hier um einen Altenteil.
Das von der wärmeabgebenden Umfassungsfläche des Gebäudes zu
berücksichtigende eingeschlossene beheizte Bauvolumen (V)
beträgt 220 Kubikmeter (m³).
Verordnung: Gemäß den Berechnungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
resultiert aus dem vorhandenen Bauvolumen von 220 m³ die
entsprechende Gebäudenutzfläche AN von 70 Quadratmeter (m²).
Die Tabellen in DIN V 4701-10
Beiblatt 1 (Energetische Bewertung heiz- und
raumluft-technischer Anlagen, Teil 10: Diagramme und
Planungshilfen für ausgewählte Analysesysteme mit
Standardkomponenten, Ausgabe 2002:02) beginnen jedoch erst mit
Werten von 100 m² Gebäudenutzfläche AN.
Extrapolieren erlaubt die
DIN-Norm nicht, wie auch aus dem folgenden Zitat hervorgeht:
DIN V 4701-10 Beiblatt 1 - Energetische Bewertung heiz- und
raumluft-technischer Anlagen, Teil 10: Diagramme und
Planungshilfen für ausgewählte Analysesysteme mit
Standardkomponenten, Ausgabe 2002:02, Vorwort, 2
Anwendungsbereiche, Seite 3:
Die lineare Interpolation innerhalb der Diagramme und zwischen
den tabellierten Werten ist generell zulässig. Hingegen ist eine
Extrapolation über den Wertebereich hinaus nicht zulässig. In
diesem Fall ist stets der letzte tabellierte Wert anzunehmen.
Fragen: Wie soll der Fragesteller in diesem Fall für die
Nachweiserstellung gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
verfahren? Muss er mit den Berechnung nachweisen, dass der
Transmissionswärmeverlust 76 Prozent (%) der erlaubten
Höchstwerte nicht überschreitet, wie im § 3 der EnEV im Absatz 3
gefordert wird?
Antwort:
10.10.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berechnungen
für einen Anbau mit eigener Heizung
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