INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte:
EnEV, Kommentar, Praxis,
Erweiterung des beheizten Volumens von Gebäuden,
Wohnbau, Baubestand, Erweiterung, Anbau, EnEV-Anforderungen, Berechnung, EnEV-Nachweise
Problem + Praxis:
Im Anhang 3 der EnEV sind die Forderungen für Altbauten
festgehalten. Sie begrenzen die zulässigen
Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen bei erstmaligem
Einbau, Ersatz und Erneuerung. Die Werte liegen 40 Prozent über
den EnEV-Anforderungen. Handelt es sich in der Praxis um einen
Anbau dieser Art, trifft die 76 Prozent Regelung bezüglich des Ht-Wertes
(spezifischer Transmissionswärmeverlust) zu. Es handelt sich um einen Altbau, bei dem ein
Dachgeschoss ausgebaut wird, bzw. um einen Anbau bei dem die
Nutzung verändert wird.
Verordnung:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt im Anhang 1 die
Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen
Innentemperaturen (zu § 3 EnEV). Im § 3 EnEV, Abs. 3 erweist
sich aus der Sicht des Fragenden der Satz 3 für Anbauten mit
Verwendung der Heizungsanlage des Altbaus, als besonders
wichtig:
EnEV § 3 - Zu errichtende Gebäude
mit normalen Innentemperaturen, Abs. 3: "(3) Die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach Absatz
1 gilt nicht für Gebäude, die beheizt werden
-
mindestens zu 70 vom Hundert durch Wärme aus
Kraft-Wärme-Kopplung,
-
mindestens zu 70 vom Hundert durch erneuerbare Energien
mittels selbsttätig arbeitender Wärmeerzeuger,
-
überwiegend durch Einzelfeuerstätten für einzelne Räume oder
Raumgruppen sowie sonstige Wärmeerzeuger, für die keine Regeln
der Technik vorliegen.
Bei Gebäuden nach Satz 1 Nr. 3 darf der spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust 76 vom Hundert des jeweiligen
Höchstwertes nach Anhang 1 Tabelle 1 Spalte 5 nicht
überschreiten."
Frage:
Wie sollen die Berechnungen und die Nachweise gemäß EnEV
erstellt werden? Aus der Sicht des Fragenden würde in diesem
Fall die Altbauregelung gelten, d.h. 40 Prozent höhere
Grenzwerte für die Wärmedurchgangs-Koeffizienten der
entsprechenden Bauteile. Leider fehlt jedoch eine Heizungsanlage
für die vollständige Berechnung der Anforderungen. Darf der
EnEV-Praktiker einen Kunstgriff in den Neubau-Absatz wagen und
die 76-Prozent-Regelung in diesem Fall anwenden, bzw. nur den Ht-Wert
des Anbaus nachweisen. Wenn diese Vorgehensweise nicht gestattet
ist, wie wird diese Art von Anbau gemäß EnEV berechnet, wenn das
Bauamt einen Nachweis fordert?
Antwort:
10.10.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Anbauten,
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