EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Energie-Nachweise Niedrigenergiehaus im Baubestand
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und Förder-Bedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Berechnungen Wohnbau-Bestand, Nachweise gemäß EnEV und KfW

Problem: Es handelt sich in diesem Fall um ein Wohngebäude mit einer Raumhöhen von ca. 3,50 m und einem Verhältnis der wärmeabgebenden Außenhülle zum beheizten Volumen (A/V) von 0,55 m-1 das die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Wenn der vorausberechnete Jahres-Primärenergiebedarf QP unter 95,7 kWh/(m²·a) liegt erlangt das Wohngebäude den Status eines Niedrigenergiehauses im Bestand gemäß Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und berechtigt zum Antrag eines Teilschuldenerlasses.

Verordnung: Der Wert QP wird gemäß EnEV mit einer fiktiven Gebäudenutzfläche (AN) ermittelt als 32 Prozent (%)  des beheizten Gebäudevolumens [ AN = 0,32 x Ve ] berechnet und weicht somit in diesem Fall um ca. 60 Prozent von der realen Gebäudenutzfläche ab. Der berechnete QP -Wert unter Berücksichtigung der realen Gebäudenutzfläche liegt bei ca. 150 kWh/(m²·a) und somit erheblich über dem zulässigen Wert. Berechnet man dasselbe Gebäude jedoch als Nichtwohngebäude so liegt der QP-Wert ca. 30 Prozent über dem zulässigen Wert von 23,2 kWh/(m³·a). D.h. das Gebäude erfüllt die Anforderungen der EnEV weil bei Wohngebäuden keine Rücksicht auf die Geschosshöhe genommen wird bei dem auf die Grundfläche bezogenen Nachweisverfahren.

Frage: Trifft es zu, dass dieses Wohngebäude den Status eines Niedrigenergiehaus im Bestand gemäß KfW-Kriterien erfüllt und somit zum Antrag auf einen Teilschuldenerlass berechtigt, wenn der berechnet Jahres-Primärenergiebedarf unter 95,7 kWh/(m²·a) liegt?

Antwort: 10.10.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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