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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Neubau und Umbau, Elektrisches
Heizungssystem
Problem: Ein Stromversorgungs-Unternehmen plant einen neuen
Verwaltungsbau. Das Bauvorhaben liegt ca. 500 m von der nächsten
Siedlung entfernt und es ist kein Gasanschluss vorhanden. Der
Verwaltungs-Neubau soll mit einer Elektro-Direktheizung beheizt
werden. Des Weiteren soll auch das bereits bestehende
Verwaltungs-Gebäude umgebaut werden.
Fragen: Darf die Elektro-Direktheizung im neuen Verwaltungsbau gemäß
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) angewandt werden? Gibt es in
diesem Fall die Möglichkeiten einer Befreiung von den
Anforderungen der EnEV? Darf die bestehende
Elektro-Direktheizung für die Beheizung des umgebauten
Verwaltungsbaus auch weiterhin übernommen werden?
Antwort:
12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Elektro-Direktheizung
für Verwaltungsbau
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