EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Energie-Nachweise Berücksichtigung
der Gebäude-Nutzung bei Nachweisen
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Geltungsbereich, EnEV-Nachweise, Berechnungen, Gebäudenutzung

Problem: Es handelt sich in diesem Fall um die Berechnungen für die Erstellung der Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV). Eine Beispielrechnung für ein Mustergebäude zeigt, dass die Ergebnisse sehr unterschiedlich sind, je nachdem ob dieses Gebäude als Wohngebäude oder als "anders Gebäude" eingestuft wird.

Verordnung: Dieser Tatbestand ist auch nachvollziehbar anhand des Anhangs 1 der EnEV (Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu § 3), in der Tabelle 1 (Höchstwerte des auf die Gebäudenutzfläche und des auf das beheizte Gebäudevolumen bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom Verhältnis A/Ve):

Beispiel:
- Angenommen sei ein Verhältnis A/V = 0,8 m-1.
- Aus dem Volumen von 560 m³ ergibt sich
   rechnerisch AN zu 0,32 x 560 = 179 m².
- Daraus ergibt sich in der Tabelle ein
   zulässiger Qp'' von 120,5 kWh/(m²·a).
- Rückgerechnet auf das Volumen ergibt sich
   zul. Qp' = 0,32 x 120,5 = 38,6 kWh/(m³·a).
- Für "andere Gebäude" ergibt der Wert
   A/V=0,8 m-1 zulässig Qp'=29,18 kWh/(m³·a).

Fragen: Aus welchen Gründen liegt der Grenzwert bei Wohngebäuden um ca. 25 Prozent günstiger als bei "anderen Gebäuden"? Wie ist beispielsweise eine Gebäude einzuordnen, welches im Erdgeschoss Verkaufsläden birgt, im ersten Obergeschoss Büros und im zweiten und dritten Obergeschoss Wohnungen?

Antwort: 12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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