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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Geltungsbereich, EnEV-Nachweise, Berechnungen,
Gebäudenutzung
Problem: Es handelt sich in diesem Fall um die Berechnungen für die
Erstellung der Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV).
Eine Beispielrechnung für ein Mustergebäude zeigt, dass die
Ergebnisse sehr unterschiedlich sind, je nachdem ob dieses
Gebäude als Wohngebäude oder als "anders Gebäude" eingestuft
wird.
Verordnung: Dieser Tatbestand ist auch nachvollziehbar anhand des Anhangs 1
der EnEV (Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen
Innentemperaturen (zu § 3), in der Tabelle 1 (Höchstwerte des
auf die Gebäudenutzfläche und des auf das beheizte
Gebäudevolumen bezogenen Jahres-Primärenergiebedarfs und des
spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche
bezogenen Transmissionswärmeverlusts in Abhängigkeit vom
Verhältnis A/Ve):
Beispiel: - Angenommen sei ein Verhältnis A/V = 0,8 m-1.
- Aus dem Volumen von 560 m³ ergibt sich rechnerisch AN zu 0,32 x 560 = 179 m². - Daraus ergibt sich in der Tabelle ein
zulässiger Qp'' von 120,5 kWh/(m²·a). - Rückgerechnet auf das Volumen ergibt sich zul. Qp' = 0,32 x 120,5 = 38,6 kWh/(m³·a). - Für "andere Gebäude" ergibt der Wert
A/V=0,8 m-1 zulässig Qp'=29,18 kWh/(m³·a).
Fragen: Aus welchen Gründen liegt der Grenzwert bei Wohngebäuden um
ca. 25 Prozent günstiger als bei "anderen Gebäuden"? Wie ist
beispielsweise eine Gebäude einzuordnen, welches im Erdgeschoss
Verkaufsläden birgt, im ersten Obergeschoss Büros und im zweiten
und dritten Obergeschoss Wohnungen?
Antwort:
12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berücksichtigung
der Gebäude-Nutzung bei Nachweisen
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