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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Berücksichtigung der Innentemperaturen
einzelner Räume bei den Nachweisen der Anforderungen gemäß
Energieeinsparverordnung, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, EnEV-Berechnungen und -Nachweise
Problem + Praxis: Es handelt sich um einen Lebensmittelmarkt in der Planung
befindet. Es sind u.a. auch diverse Kühlräume mit verschiedenen
Innen-Temperaturen einzuplanen. Die Kühlung soll zentral, jedoch
unabhängig von der sonstigen Heizungs- und Lüftungstechnik
erfolgen.
Frage: Sind gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) diese Kühlräume
als eigenständige Bilanzzonen zu berücksichtigen, oder können
sie, wie die sonstigen Kühleinrichtungen im Lebensmittelmarkt,
bei der Nachweis-Berechnung unberücksichtigt bleiben?
Antwort:
12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Nachweise
für Kühlräume eines Lebensmittelmarktes
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