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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Durchführung der Energieeinsparverordnung in den
Bundesländern: NRW, EnEV-Nachweise
Problem: Es handelt sich um den Ministerialerlass des Landes
Nordrhein-Westfalen für die Aufstellung von
Energiebedarfsausweisen zur Erlangung von Fördermitteln nach
KfW.
Praxis: In NRW müssen sämtliche Dämmstoffe bei der Berechnung des
Transmissionswärmebedarfs mit dem Aufschlag 1,2 versehen werden,
womit die Einheitlichkeit der Anwendung der EnEV mit dem
öffentlich rechtlichen Nachweis für Berechnung von beheizten
Gebäuden in Deutschland unterbrochen wird. Aus der Sicht des Fragenden hebelt diese Vorschrift den
öffentlich-rechtlichen Nachweis aus, behandelt die Bauherrn in
den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland bei der
Inanspruchnahme bundeseinheitlicher Fördermittel ungleich und
ist somit nach seinem Ermessen eine widerrechtliche Maßnahme,
die sofort von der Bundesregierung und/ bzw. den zuständigen
Stellen außer Kraft zu setzen ist. Der Fragesteller wandte sich zunächst an die Fördermittelgeber
BAFA und die KfW sowie an das Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen zwecks Überprüfung der Sachlage und
Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Berechnungsgrundlagen
für den öffentlich rechtlichen Nachweis nach EnEV. Die Hersteller von Dämmstoffen in der Bundesrepublik Deutschland
forderte er auf, in ihrem eigenen Interesse und zur
Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Berechnungsgrundlagen
tätig zu werden. Zum Beweis liegt auch die Vorschriften des Landes
Nordrhein-Westfalen als Anlage bei.
Frage: Diese Vorschrift bedeutet aus der Sicht des Fragestellers
einen gewaltigen Rückschritt bezüglich der Qualität am Bau und
gefährdet zusätzlich einheimische Arbeitsplätze.
Warum sollte man noch das teure geprüfte Material mit
zugesicherten Eigenschaften der Kategorie 1 verwenden wenn in
Nordrhein-Westfalen immer mit dem 20 Prozent höheren Rechenwert
der Kategorie 2 zu rechnen ist? Das billige qualitativ
minderwertige Produkt aus dem Ausland tut es ja auch.
Der Fragende bittet den Verordnungsgeber um eine Stellungnahme
zu dieser weiter oben beschriebenen Sachlage.
Antwort:
12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Öffentlich-rechtliche EnEV-Nachweise in NRW
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