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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Heizung, Stückholz, Nachweise und Berechnungen gemäß EnEV
Problem: Es handelt sich um die Berücksichtigung von Stückholz als
Brennstoff zur Heizung und Warmwasser-Erwärmung in den
Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Verordnung:
Wird für die Heizung von Gebäuden als Brennstoff Stückholz
eingesetzt kann für den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) ein Primärenergiefaktor von 0,2
(festgelegt nach
Beschluss Hauptausschuss DIN 4701-10 Energetische Bewertung
heiz- und raumlufttechnischer Anlagen) angenommen werden, so
dass die die Ep-Werte unter 1,0 sinken und sich die
Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäudehülle reduziert.
Praxis: Wird Stückholz als Brennstoff zur Gebäudeheizung verwendet,
fallen in der Praxis zahlreiche Arbeitsschritte an, die auch
verschiedene Energien verbrauchen: Das Holz muss entsprechend
gelagert, getrocknet, gehackt und transportiert werden.
Fragen: Ist es die Absicht des Verordnungsgebers, dass beim
Einsatz von Stückholz als Brennstoff die Anforderungen der EnEV
an den Wärmeschutz der Gebäudehülle sinken? Welcher Primärenergiefaktor von Stückholz wäre für die
Nachweise gemäß EnEV angemessen, wenn man die Energien
berücksichtigt, die zur Lagerung, Transport, Trocknung,
Zerhackung usw. des Holzes benötigt werden?
Antwort:
12.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Stückholz
als Brennstoff im EnEV-Nachweis
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