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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand, Industriehalle, Umnutzung, Heizungserneuerung,
EnEV-Nachweise
Problem + Praxis: Es handelt sich um eine leerstehende Industriehalle. Es wird
angenommen, dass die Innentemperaturen während der ehemaligen
Nutzung über 19 Grad Celsius (°C) lagen.
Es ist geplant, diese Industriehalle umzubauen und einer Nutzung
als Fitness-Studio zuzuführen. Weitere Anbauten bzw. die
Vergrößerung des beheizten Gebäudevolumens sind nicht
vorgesehen. Desgleichen sollen auch keine Änderungen an den
Außenbauteilen des Gebäudes vorgenommen werden. Die
Heizungsanlage soll hingegen vollständig erneuert werden. Diese
Heizungs-Modernisierung stellt eine Erneuerung im Sinne der
Energieeinsparverordnung (EnEV) § 9 (Nachrüstung bei Anlagen und
Gebäuden) dar.
Fragen: Sind in diesem Fall noch weitere Anforderungen (als gemäß
EnEV § 9) einzuhalten? Im Zuge der Nutzungsänderung wird auch
die Innentemperatur im Gebäude angehoben. Stellt diese Tatsache
eine wesentliche Änderung dar? Muss für das Fitness-Studio
dementsprechend auch ein Energiebedarfsausweis gemäß EnEV
erstellt werden?
Antwort:
15.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Umnutzung
Industriehalle zu Fitness-Studio
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