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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien bei der
Modernisierung und Sanierung von Altbauten im Baubestand:
Altbau-Sanierung, erneuerbare Energien, Praxis Berlin
Problem + Praxis: In einem Artikel in der Publikation Energie-Impulse (Ausgabe
1.03, 2004, Seite 6) fand der Fragesteller folgende Aussage über
solare Sanierung: DEGEWO setzt bei Gebäudeinstandsetzung auf
Solare Sanierung
Autor: Volker Ries, DEGEWO AG, Berlin
"
Auf Grund dieser Maßnahmen erfüllt das Gebäude die
Anforderungen der EnEV (Primärenergiebedarf für
Bestandsgebäude). Im Klartext heißt das: für das Objekt in der
Stralsunder Straße 1 besteht bei zukünftigen
Instandsetzungsmaßnahmen Handlungsfreiheit betreffend den
Bauteilanforderungen der EnEV. Wenn der Instandhalter z.B. den
Putz der Fassade erneuern muss, ist er von aufwendigen
Dämmmaßnahmen, um die Mindest-U-Werte für die Außenwand zu
gewährleisten, entbunden. Das zeigt deutlich wie die
Einflussgröße Haustechnik durch die Verordnung neu gewichtet
ist.
Frage: Wo finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) die
Belege für diese Aussagen?
Antwort:
15.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Solare
Sanierung im Wohnungs-Bestand
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