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Solare Sanierung im Wohnungs-Bestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien bei der Modernisierung und Sanierung von Altbauten im Baubestand: Altbau-Sanierung, erneuerbare Energien, Praxis Berlin

Problem + Praxis: In einem Artikel in der Publikation Energie-Impulse (Ausgabe 1.03, 2004, Seite 6) fand der Fragesteller folgende Aussage über solare Sanierung: „DEGEWO setzt bei Gebäudeinstandsetzung auf „Solare Sanierung“ Autor: Volker Ries, DEGEWO AG, Berlin "… Auf Grund dieser Maßnahmen erfüllt das Gebäude die Anforderungen der EnEV (Primärenergiebedarf für Bestandsgebäude). Im Klartext heißt das: für das Objekt in der Stralsunder Straße 1 besteht bei zukünftigen Instandsetzungsmaßnahmen Handlungsfreiheit betreffend den Bauteilanforderungen der EnEV. Wenn der Instandhalter z.B. den Putz der Fassade erneuern muss, ist er von aufwendigen Dämmmaßnahmen, um die Mindest-U-Werte für die Außenwand zu gewährleisten, entbunden. Das zeigt deutlich wie die Einflussgröße Haustechnik durch die Verordnung neu gewichtet ist. …“

Frage: Wo finden sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Belege für diese Aussagen?

Antwort: 15.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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