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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnhaus, Fertighaus, Selbstausbau, Heizung,
EnEV-Nachweise
Problem: Es handelt sich in diesem Fall um neue Wohnhäuser, die als
Ausbauhäuser angeboten werden. Die Bauherren sind für die
Auswahl, Bestellung und Einbau der Heizungsanlagen
verantwortlich. Den Anbietern der Fertighäuser ist die
Wirkungsweise und Konformität zur Energieeinsparverordnung
(EnEV) dieser Heizungsanlagen nicht immer detailliert bekannt.
Fragen: Inwieweit sind die Fertighaus-Hersteller gefordert, in
diesen Fällen einen kompletten Nachweis zu erstellen? Ist es ausreichend nur die Gebäudedaten zu erfassen und einen
spezifischen Transmissions-Wärmeverlust von 30 Prozent unter der
erlaubten Höhe nachzuweisen? Wer ist berechtigt die kompletten EnEV-Nachweise auszustellen
und zu unterschreiben?
Antwort:
22.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
für Fertighaus mit Selbstausbau
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