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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Heizung, Installationen, beheizte Räume, Isolierung
Problem + Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein Gebäude, in dem alle
Leitungen in beheizten Räumen installiert sind. Die Trasse ist
zusammen mit Trinkwasser Kalt, Warm und Zirkulation verlegt. Die
Nutzer sind unterschiedlich. Der Planer und die
Heizungsbaufirma sind sich nicht einig, wie die Formulierung in
Anhang 5 Tabellenzeile 6 der Energieeinsparverordnung (EnEV) "in
Bauteilen zwischen beheizten Räumen" zu verstehen ist. Die Heizungsbaufirma
beabsichtigt als Ausführende auch die Steigeleitungen, die in
Installationsschächten und die Hauptverteil-Leitungen die in
Abkofferungen unter der Decke verlegt werden mit 50 Prozent zu
isolieren. Der Fragesteller hat die EnEV-Anforderungen
dahingehend verstanden, dass die Leitungen zu 100 Prozent
isoliert werden müssen.
Frage: Trifft es zu, dass man in dem geschilderten Fall die
Leitungen zu 100 Prozent isolieren muss gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Antwort:
22.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Isolierung
Installationsleitungen in beheizten Räumen
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