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Isolierung Installationsleitungen
in beheizten Räumen

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Heizung, Installationen, beheizte Räume, Isolierung

Problem + Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein Gebäude, in dem alle Leitungen in beheizten Räumen installiert sind. Die Trasse ist zusammen mit Trinkwasser Kalt, Warm und Zirkulation verlegt. Die Nutzer sind unterschiedlich. Der Planer und die Heizungsbaufirma sind sich nicht einig, wie die Formulierung in Anhang 5 Tabellenzeile 6 der Energieeinsparverordnung (EnEV) "in Bauteilen zwischen beheizten Räumen" zu verstehen ist. Die Heizungsbaufirma beabsichtigt als Ausführende auch die Steigeleitungen, die in Installationsschächten und die Hauptverteil-Leitungen die in Abkofferungen unter der Decke verlegt werden mit 50 Prozent zu isolieren. Der Fragesteller hat die EnEV-Anforderungen dahingehend verstanden, dass die Leitungen zu 100 Prozent isoliert werden müssen.

Frage: Trifft es zu, dass man in dem geschilderten Fall die Leitungen zu 100 Prozent isolieren muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Antwort: 22.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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