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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Dokumentation der Angaben und
Rechenergebnisse im Energienachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) Wärmebrücken, Anlagentechnik, Angaben,
Dokumentation
Problem: Es handelt sich hier um die Dokumentation der Angaben und
der Art der Nachweisführung in den Ausweisen gemäß
Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Diese Nachweisführung dient
auch der Vermeidung von Wärmebrücken. Dabei kann man auch die
Option Verwendung der Konstruktionsbeispiele gemäß DIN 4108
wahrnehmen. Bezüglich der Anlagentechnik erfolgt der
EnEV-Nachweis u. a. auch unter Verwendung von Herstellerangaben.
Fragen: 1. Welche Angaben muss der EnEV-Nachweis bezüglich der
Wärmebrücken aufweisen, wenn die Option "Verwendung der
Konstruktions-Beispiele gemäß DIN 4108" genutzt wurde? Muss der
Ausweis-Aussteller auch entsprechende objektbezogene Lösungen
dokumentieren oder ist ein entsprechender Hinweis im
EnEV-Nachweis ausreichend?
2. Welche Daten und Rechenergebnisse sind im EnEV-Nachweis zu
dokumentieren, im Falle dass für die Berechnung der
Anlagentechnik Herstellerangaben verwendet wurden?
Antwort:
22.11.2004 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Nachweis
für Wärmebrücken und Anlagentechnik
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