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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Dach-Sanierung, EnEV-Anforderungen, Wärmeschutz,
Dämmstoffdicke
Problem + Praxis: Der Dachteil eines Altbaus soll neu eingedeckt werden. Der
Dachraum ist bereits ausgebaut, d.h. die Dachschrägen sind innen
gedämmt und verkleidet. Aus technischen Gründen soll vermieden
werden, den Dachaufbau durch die Dämmung im Schnitt in der Höhe
zu vergrößern, weil der Anschluss an andere Dachteile
problematisch und kostspielig wäre.
Verordnung: In der Energieeinsparverordnung (EnEV) heißt es im Anhang 3
unter Punkt 4.1 sinngemäß, dass in dem Fall, wenn innenseitige
Bekleidung und Sparrenhöhe die Dämmschichtdicke begrenzen, die
EnEV als erfüllt gilt, wenn nach den Regeln der Technik die
höchstmögliche Dämmschicht eingebaut wird.
Frage: Bedeutet dieser Tatbestand, dass keine Verpflichtung besteht
die Dachhaut anzuheben?
Antwort:
05.04.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Dachsanierung
unter Beibehaltung Dämmschichtdicke
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