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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, EnEV-Nachweise, rechtliche Aspekte, Überprüfung Einhaltung
der EnEV
Problem + Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein Haus, welches die
Fragesteller erworben haben. Es wurde in Münster bei Dieburg, in
Hessen, nach dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung
(EnEV). Das Haus wird seit Februar 2003 von der Familie des
Fragestellers bewohnt. Der Fragesteller, bzw. Bauherr erwartet
kurzfristig die Endübergabe durch den Bauträger. Der Bauträger
hat keine Leistungen zu den EnEV-Berechnungen oder -Nachweisen
angeboten, bzw. geplant.
Fragen: Welche Unterlagen muss der Bauträger dem Bauherrn
überreichen? Welche Ansprüche kann der Bauherr darauf erheben?
An wen kann sich der Bauherr wenden zur Überprüfung der
Berechnungen und Nachweise gemäß EnEV?
Antwort:
05.04.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Unterlagen
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