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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Berücksichtigung von elektrisch beheizten Marmorplatten und
Art des gelieferten Stromes in der Energieeinsparverordnung EnEV
2004, Marmor, Marmorplatten, Heizung, Primärenergiefaktor
1. Problem + Fragen: Es handelt sich in diesem Fall um eine Naturstein-Heizung
[Marmorplatten mit den Abmessungen (550 x 400 x 30) mm bis (1170
x 580 x 30) mm und einer Leistung (350 bis 1100) Watt], die
elektrisch direkt beheizt werden und je Raum installiert und
geregelt werden. Können diese Naturstein-Heizungen gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV 2004), § 3 - Gebäude mit normalen Innentemperaturen,
Absatz 3, Ziffer 3 als "Einzelfeuerstätten" eingeordnet werden?
2. Folge + Frage: Wenn dieses zutrifft muss für diese elektrische Beiheizung nicht
der Primärenergiebedarf, sondern nur der bezogene
Transmissions-Wärmeverlust (76 Prozent) nachgewiesen werden und
darf den Höchstwert (EnEV Anhang 1, Tab. 1, Spalte 5 oder 6)
nicht überschreiten? Ist diese Betrachtungsweise korrekt? Wenn
nicht, wie muss der EnEV-Nachweis erfolgen?
3. Problem + Frage:
In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, welcher
Primärenergiefaktor eingerechnet werden muss, wenn der
Primärenergie-Nachweis herkömmlich nach EnEV erfolgt und vom
Versorgungsunternehmen "grüner Strom" bezogen wird, das EVU den
Primärenergiefaktor jedoch nicht angibt. Seitens des EVU wird
mittels Zertifikat hingegen dokumentiert, dass "grüner Strom"
geliefert wird. Wenn vom EVU ein Primärenergiefaktor (z. B. E.ON
fP = 2) angegeben wird, kann dieser Wert in die
EnEV-Rechnung eingeführt werden?
Antwort:
18.04.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Naturstein-Heizung und „grüner Strom“
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