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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Neubau, EnEV-Berechnung, EnEV-Nachweis,
Heizungsanlage, Anlagenaufwandszahl, Getrennte Berechnung für
Gebäudeteile, Anwendung DIN V 4701-10
Problem: Es handelt sich in diesem Fall um eine Wohnanlage mit vier
Häusern. Diese sind lediglich über die gemeinsame Tiefgarage
verbunden. Die Wohnanlage wird über eine gemeinsame zentrale
Heizungsanlage beheizt.
Verordnung: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) lässt die getrennte
Berechnung von Gebäudeteilen aufgrund unterschiedlicher Nutzung,
unterschiedlicher Innentemperaturen oder unterschiedlicher
Fensterflächenanteile zu.
Frage: Ist es zulässig für die Berechnungen gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anlagenaufwandszahl für alle
Wohnhäuser zusammen zu berechnen?
Antwort:
29.04.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berücksichtigung
der gemeinsamen Heizungs-Anlage bei Bestimmung der
Anlagenaufwandzahl
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