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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, bestehende Wohngebäude,
EnEV-Anforderungen, Ein-Familienhaus, Zwei-Familienhaus,
selbstgenutzter und vermieteter Wohnraum
Problem: Der Fragesteller bereitet sich auf eine Prüfungsarbeit an
einer Hochschule vor und beschäftigt sich mit den Anforderungen
der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Wohnungsbau-Bestand.
Dabei interessieren ihn insbesondere die unterschiedlichen
Anforderungen an selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum.
Verordnung:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt u. a. auch
Anforderungen an Altbauten im Baubestand und deren
Anlagentechnik.
Im § 9 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden werden die
Verpflichtungen der Eigentümer von Gebäuden beschrieben in Bezug
auf die Modernisierung von Heizungsanlagen, der Dämmung von
heizungstechnischen Anlagen und von Wärmeverteilungs- und
Warmwasser-Leitungen sowie die Wärmedämmung nicht begehbarer,
jedoch zugänglicher oberster Geschossdecken beheizter Räume.
Eine Ausnahme bilden kleine Wohngebäude - Ein- und
Zwei-Familienhäuser - bei denen eine Wohnung vom Eigentümer
selbst bewohnt wird.
Frage: Weshalb unterscheidet die Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
in ihren Anforderungen im Baubestand zwischen selbstgenutztem
und vermietetem Wohnraum?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Selbstgenutzter
und vermieteter Wohnraum im Bestand
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