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Altbau-Sanierung

EnEV-Anforderungen und EnEV-Nachweis
für Anbau an Doppelhaus

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Bestehendes Gebäude, Wohnhaus, Doppelhaushälfte, Anbau, Sanierung, Fensteraustausch, EnEV-Nachweis, EnEV-Berechnung

Problem: Es handelt sich um ein bestehendes Wohnhaus - eine Doppelhaushälfte. Die Bauherrin plant das Wohnhaus zunächst zu sanieren und anschließend einen Anbau von 300 Kubikmeter (m³) zu errichten. Es stellt sich die Frage ob alle Fenster saniert werden müssen und ob der Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Anbau getrennt vom Baubestand erfolgen kann.

Praxis: Zunächst beabsichtigt die Bauherrin das Obergeschoss (OG) des bestehenden Wohnhauses zu renovieren und insbesondere die Fenster zu erneuern. In einer Außenwand - Richtung Nord-Ost - wird ein Fenster im OG und im Erdgeschoss (EG) erneuert. Die restlichen Fenster sollen zunächst bestehen bleiben. Da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt, liegen in der gleichen Himmelsrichtung (NO-NW) nur noch zwei EG-Fenster. Das heißt, 40 Prozent der Fenster in diese Himmelrichtung werden geändert. Als nächsten Schritt plant die Bauherrin an die bestehende Doppelhaushälfte von 550 m³ einen Anbau von insgesamt 300 m³ zu errichten.

Fragen:
1. Müssen die Fenster im Erdgeschoss auch zeitgleich ausgetauscht werden? In der Himmelrichtung SO-SW sind zahlreichere Fenster vorhanden, so dass das auszutauschende Fenster im OG unter 20 Prozent der Gesamtfensterfläche darstellt?
2. Wenn der Anbau die EnEV-Anforderungen erfüllt und das bestehende Wohnhaus die U-Werte nach EnEV Anhang 3 Tabelle 1 nicht überschreitet, erfüllt das Wohnhaus insgesamt die Anforderungen des EnEV-Nachweises?

Antwort: 27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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