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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Bestehendes Gebäude, Wohnhaus, Doppelhaushälfte, Anbau,
Sanierung, Fensteraustausch, EnEV-Nachweis, EnEV-Berechnung
Problem: Es handelt sich um ein bestehendes Wohnhaus - eine
Doppelhaushälfte. Die Bauherrin plant das Wohnhaus zunächst zu
sanieren und anschließend einen Anbau von 300 Kubikmeter (m³) zu
errichten. Es stellt sich die Frage ob alle Fenster saniert
werden müssen und ob der Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) für den Anbau getrennt vom Baubestand erfolgen kann.
Praxis: Zunächst beabsichtigt die Bauherrin das Obergeschoss (OG)
des bestehenden Wohnhauses zu renovieren und insbesondere die
Fenster zu erneuern. In einer Außenwand - Richtung Nord-Ost - wird ein Fenster im OG
und im Erdgeschoss (EG) erneuert. Die restlichen Fenster sollen
zunächst bestehen bleiben. Da es sich um eine Doppelhaushälfte
handelt, liegen in der gleichen Himmelsrichtung (NO-NW) nur noch
zwei EG-Fenster. Das heißt, 40 Prozent der Fenster in diese
Himmelrichtung werden geändert.
Als nächsten Schritt plant die Bauherrin an die bestehende
Doppelhaushälfte von 550 m³ einen Anbau von insgesamt 300 m³ zu
errichten.
Fragen: 1. Müssen die Fenster im Erdgeschoss auch zeitgleich
ausgetauscht werden?
In der Himmelrichtung SO-SW sind zahlreichere Fenster vorhanden,
so dass das auszutauschende Fenster im OG unter 20 Prozent der
Gesamtfensterfläche darstellt? 2. Wenn der Anbau die EnEV-Anforderungen erfüllt und das
bestehende Wohnhaus die U-Werte nach EnEV Anhang 3 Tabelle 1
nicht überschreitet, erfüllt das Wohnhaus insgesamt die
Anforderungen des EnEV-Nachweises?
Antwort:
27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Anforderungen
und Nachweis für Anbau an Doppelhaus
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