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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnungsbau, Fertighaus, Rohbauabnahme, Dämmung
Dachgeschoss, Fußbodenheizung, EnEV-Anforderungen Dachdämmung
Problem: Es handelt sich um die Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) an einen Wohnhaus-Neubau als
Fertighaus insbesondere ob auch die Dachhaut gleich zu Beginn
gedämmt werden muss oder ob dieses auch zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen kann.
Praxis: Die Bauherren haben ein Fertighaus erworben und den Rohbau
bereits abgenommen. Das nicht ausgebaute Dachgeschoss (DG), d.h. ohne
Dachhautisolierung, war als Regelleistung des Bauträgers
geplant, und zwar mit nichtbegehbaren Dämm-Matten auf der
Geschossdecke ausgestattet sowie eine winddichte, gedämmte
Bodenluke zum DG. Da es als kostengünstiger angeboten wurde, haben die Bauherren
auch den Estrich mit Fußbodenheizung sowie das Verputzen der
Wände während der Bauzeit mit in Auftrag gegeben - als
Sonderwunsch, den sie eigentlich später machen lassen wollten.
Der Bauträger teilte den Bauherren, bzw. den Fragestellern nun
mit, sie müssten gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) auch die
Dachhaut mit dämmen. Die Bauherren hatten diese baulichen
Maßnahmen für einen späteren Zeitpunkt eingeplant. Die Bauherren
möchten nun die Bodenluke als Regelleistung einfordern, da sie
die Dachhaut erst zu einem späteren Zeitpunkt dämmen würden.
Frage: Die Fragesteller bitten um fachlichen Rat zu den
geschilderten Aspekten.
Antwort:
27.06.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Fertighaus:
Dämmung nicht ausgebautes Dachgeschoss
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