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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Änderungen bestehender Gebäude, Anbauten, Modernisierung,
Baubestand, Berechnung, Nachweise
Problem + Praxis: Der Fragesteller erinnert sich von verschiedenen Seiten
bereits vernommen zu haben, dass bei dem Nachweise-Verfahren für
Gebäude gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) die Abgrenzung bei
Anbauten, bzw. die Entscheidung ob nach der Bauteiltabelle oder
Gesamtnachweis geführt werden muss, nicht wie in der Norm
angeben bei 100 Kubikmeter sondern bei 100 Quadratmeter liegen
soll?
Frage: Gib es dazu Stellungnahmen bzw. ist dies korrekt, wie kann
ich richtig verfahren?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berücksichtigung
von Abgrenzungen bei Anbauten
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