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Energie-Nachweise

Berücksichtigung von Abgrenzungen bei Anbauten gemäß EnEV

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Änderungen bestehender Gebäude, Anbauten, Modernisierung, Baubestand, Berechnung, Nachweise

Problem + Praxis: Der Fragesteller erinnert sich von verschiedenen Seiten bereits vernommen zu haben, dass bei dem Nachweise-Verfahren für Gebäude gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) die Abgrenzung bei Anbauten, bzw. die Entscheidung ob nach der Bauteiltabelle oder Gesamtnachweis geführt werden muss, nicht wie in der Norm angeben bei 100 Kubikmeter sondern bei 100 Quadratmeter liegen soll?

Frage: Gib es dazu Stellungnahmen bzw. ist dies korrekt, wie kann ich richtig verfahren?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Berücksichtigung von Abgrenzungen bei Anbauten

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