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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Sanierung, EnEV-Nachweise,
Berechnung, Heizung
Problem: Der Fragesteller bezieht sich auf die Anwendung der
Energieeinsparverordnung (EnEV) § 3 Abs. 3 Nr. 3. (Ausnahmen zur
Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfs für Gebäude mit
normalen Innentemperaturen).
Praxis: Es handelt sich in diesem Fall einen Altbau, welcher
bautechnisch (Wärme-Dämmung, Fenster) saniert wird sowie einen
neuen Anbau mit 172 Kubikmeter (m³) Volumen erhält. Die Heizungsanlage (Niedertemperaturkessel) ist 15 Jahre alt und
soll auf Wunsch des Bauherrn bestehen bleiben. Für den Altbau
wären die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)
erfüllt. Der Neubau wird über einen separaten Heizkreis
angeschlossen. Beide Gebäude wurden getrennt betrachtet.
Fragen: Wie soll der Neubau bewertet werden? Kann der Neubau über
"Fernwärme" beheizt werden, oder soll mit einem fiktiven
Wärmeerzeuger gerechnet werden? Oder ist unter diesen Umständen
keine Anlagenbewertung möglich, so dass nur der
Transmissionswärmeverlust betrachtet werden muss? Ist die
Auslegungs-Regelung von 12.04.2002 noch gültig?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Berechnungen
für Anbau an saniertem Baubestand
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