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für Anbau an saniertem Baubestand
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Sanierung, EnEV-Nachweise, Berechnung, Heizung

Problem: Der Fragesteller bezieht sich auf die Anwendung der Energieeinsparverordnung (EnEV) § 3 Abs. 3 Nr. 3. (Ausnahmen zur Begrenzung des Jahresprimärenergiebedarfs für Gebäude mit normalen Innentemperaturen).

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall einen Altbau, welcher bautechnisch (Wärme-Dämmung, Fenster) saniert wird sowie einen neuen Anbau mit 172 Kubikmeter (m³) Volumen erhält. Die Heizungsanlage (Niedertemperaturkessel) ist 15 Jahre alt und soll auf Wunsch des Bauherrn bestehen bleiben. Für den Altbau wären die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Der Neubau wird über einen separaten Heizkreis angeschlossen. Beide Gebäude wurden getrennt betrachtet.

Fragen: Wie soll der Neubau bewertet werden? Kann der Neubau über "Fernwärme" beheizt werden, oder soll mit einem fiktiven Wärmeerzeuger gerechnet werden? Oder ist unter diesen Umständen keine Anlagenbewertung möglich, so dass nur der Transmissionswärmeverlust betrachtet werden muss? Ist die Auslegungs-Regelung von 12.04.2002 noch gültig?

Antwort: 29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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