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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nachrüstungs-Verpflichtung für das Flachdach eines
Mehrfamilienhauses. Wohnungsbau, Baubestand, Flachdach,
Nachrüstungs-Verpflichtung
Problem + Praxis: Ein bestehendes Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1969 hat ein
Flachdach, das als Kaltdach ausgebildet ist. Das Dach ist völlig
in Ordnung, d.h. es regnet nicht durch. Es müsste nicht geöffnet
oder saniert werden. Jetzt besteht nach Aussage des Fragestellers die Panik unter den
Bewohnern, dass sie aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung
(EnEV 2004) ihr Dach sanieren müssten um den
Wärmedurchgangskoeffizient von 0,3 Watt pro Quadratmeter und
Grad Kelvin (W/(m²·K)) zu erfüllen. An (bereits ermittelten) 16
Stellen müsste das Dach aufgerissen werden und ein Gerüst
erstellt werden, um die vorhandene zu dünne Dämmschicht durch
eine neue, dickere Dämmschicht zu ergänzen. Der Fragesteller sieht die Gefahr, dass bereits durch die 16 zu
erstellende Öffnungen das Dach zu Schaden kommt und eventuell
undicht wird.
Frage: Fordert die Energieeinsparverordnung, dass dieses Dach bis
31.12.2006 saniert wird?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Nachrüstung
des Flachdachs eines Mehrfamilienhauses
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