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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Geltungsbereich der EnEV, Gebäude mit niedrigen
Innentemperaturen, Nachweis
Problem + Praxis: Ein Bauherr plant die Errichtung eines Anbaus an eine
bestehende Produktionshalle. Die rechteckige Grundfläche beträgt 31 Meter (m) mal 30 m, d.h.
sie ist insgesamt 930 Quadratmeter (m²) groß. Der
Bruttorauminhalt beträgt 7.205 Kubikmeter (m³). In dem geplanten Anbau sollen zukünftig Motorenteile (Kolben,
Ventile usw.) maschinell gehärtet werden. Für die
Erweiterungshalle ist keine Beheizung vorgesehen, da die
erforderlichen Raumlufttemperaturen gemäß
Arbeitsstättenverordnung allein durch die Abwärme der
Härtungsöfen erreicht werden. Gegebenfalls werden sogar intensive Lüftungen zur Kühlung der
durch die Abwärme der Anlagen erhitzten Raumluft erforderlich.
Fragen: Wie ist in diesem Praxis-Fall mit den Anforderungen der
Energieeinsparverordnung (EnEV) zu verfahren? Ist ein
EnEV-Nachweis erforderlich? Wenn kein Nachweis benötigt wird,
gibt es hingegen bestimmte Mindest-Anforderungen, die es zu
erfüllen gilt?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
für Anbau an Produktionshalle
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