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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Produktionshalle, Erweiterung, Anbau über
1.000 m³, EnEV-Nachweis, Berechnung, Anwendung DIN V
4701-10:2003-08
Problem: Ein bestehendes Produktionsgebäude erhält einen Anbau von
über 1.000 Kubikmeter (m³), der an die bestehende Heizungsanlage
angeschlossen wird. Nach Ansicht des Fragestellers muss bei der Nachweisführung
gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV) der Anbau wie ein neu zu
errichtendes Gebäude behandelt werden und demzufolge der
Jahres-Primärenergiebedarf ausgewiesen werden. Dafür benötigt er
u. a. auch Angaben zur Anlagenaufwandszahl für die
Heizungstechnik.
Praxis: Der Heizungstechniker behauptet jedoch er könne keine
Aufwandszahl für die Heizungsanlage liefern, da er dafür für das
gesamte Gebäude (Altbau + Neubau) den (A/V)-Wert und den
Jahresheizwärmebedarf benötige. Die Neubau-Werte seien
unzureichend.
Frage: Kann man sich in diesem Fall sich auf die
Energieeinsparverordnung (EnEV) § 3 Abs. 3 berufen (Ausnahmen
zur Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs für neue Gebäude
mit normalen Innentemperaturen), d.h. nur die Einhaltung des
Transmissionswärmeverlustes nachweisen, wenn die Anlagentechnik
nicht (ohne weiteres) zu bewerten ist?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
für Industrie-Anbau über 1.000 Kubikmeter
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