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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, EnEV-Geltungsbereich, Gebäude mit niedrigen
Innentemperaturen, Temperaturgrenze Innenraum,
Arbeitsstättenrichtlinie
Problem: Die Frage bezieht sich auf den Geltungsbereich der
Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Gebäude mit niedrigen
Innentemperaturen, die zwischen 12 und 19 Grad Celsius (° C)
beheizt werden.
Verordnung:
EnEV § 4 Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen: Bei zu
errichtenden Gebäuden mit niedrigen Innentemperaturen darf der
nach Anhang 2 Nr. 2 zu bestimmende spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte in Anhang 2 Nr. 1
nicht überschreiten.
Frage: Bestehen für Gebäude, die bis auf 12°C geheizt werden keine
Anforderungen gemäß Energieeinspar-Verordnung, beispielsweise
Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenrichtlinie, die auf
mindestens 12°C geheizt werden? Wo liegt die untere
Temperaturgrenze?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Geltungsbereich
für Gebäude, mindestens 12°C beheizt
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