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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wärmebrücken, Berechnung, Anwendung DIN 4108 Beiblatt 2
Problem: Bei den Berechnungen für die Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) sind für den
Wärmebrückenaufschlagswert von 0,05 W/(m²K) die Ausführungsbeispiele nach DIN 4108 Beiblatt 2
(Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken -
Planungs- und Ausführungsbeispiele) zu beachten. Einige
Beispiele zeigen Außenwand-Aufbauten von 10 cm Wärmedämm-Dicke
bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK).
Frage: Bedeutet dies in der Konsequenz, dass bei Anwendung eines
Wärmebrücken-Aufschlags-Wertes von 0,05 W/(m²K), und der
Ausführungs-Beispielen (beispielsweise Bild B.10 bis 16 und Bild B.40 &
41), bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK), eine
Dämmstoffdicke von 8 cm unzulässig ist?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berücksichtigung
Wärmebrücken im EnEV-Nachweis
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