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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Anlagetechnik, Heizung,
Warmluftanlage, EnEV-Bestimmungen, Nachrüstungs-Verpflichtungen
Problem: In einem Einfamilienhaus (EFH) Baujahr 1934, befindet sich
eine alte, zentral mit Kohlen zu beheizende Warmluftanlage. Das
Dach des Hauses wurde von etwa zehn Jahren erneuert.
Praxis: Der Schornsteinfeger hat technisch keine Bedenken, dass die
Warmluftanlage auch weiterhin im Einsatz bleiben kann.
Frage: Darf diese Warmluft-Anlage bei Eigentümerwechsel gemäß der
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auch weiterhin
betrieben werden?
Antwort:
29.07.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Warmluftanlage
im Baubestand bei Eigentümerwechsel
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