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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Neubau, Heizung, Kachelofen,
Schwedenofen, manuell beschickte Einzel-Feuerstätten, Anlagenaufwandszahl, EnEV-Nachweis, Anwendung EnEV § 3, Absatz 3,
76-Prozent-Regelung, DIN V 4701-10 2003-08
Problem + Praxis: Es handelt sich um ein Wohngebäude.
Zur Beheizung soll ein Kachelofen oder
ein Schwedenofen eingesetzt werden.
Fragen: Wie wird ein Kachelofen oder Schwedenofen im Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt? Werden diese Art
von Öfen auch als Scheitholzkessel klassifiziert?
Zusatzfragen: In diesem
Beitrag ist beschrieben, dass eine Berechnung von manuell
beschickten Einzelfeuerstätten möglich ist. Wie groß ist der
Deckungsanteil? Ist er abhängig vom Nutzer? Generell lässt die
EnEV jedoch auch weiterhin zu, bei Einzelfeuerstätten
ausschließlich den Jahres-Transmissionswärmebedarf auf 76
Prozent (%) zu begrenzen. Darf man sich dementsprechend
aussuchen ob man den Ofen berücksichtigt oder die Begrenzung des
Transmissionswärmeverlusts auf 76 %?
Antwort:
02.08.2005 ergänzt 30.12.2005 -
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Kachelöfen oder Schwedenöfen im EnEV-Nachweis
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