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Liebe Leserinnen und Leser,
nun ist es amtlich: Wer künftig ein Gebäude, eine Wohnung
oder Nutzungseinheit verkaufen oder neu vermieten will, muss
nach dem Zeitplan der neuen Energieeinspar-Verordnung (EnEV
2007) den potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis
zugänglich machen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
wurde am 26. Juli im Bundesgesetzblatt verkündet und wird am 1.
Oktober in Kraft treten.
Energieausweise im Bestand
Millionen von Gebäuden, Häusern und Wohnungen im Bestand werden
gemäß der neuen EnEV einen Energieausweis benötigen. Bis der
Energieausweis bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung
verpflichtend wird, können sich Immobilienbesitzer und Eigentümer
bereits heute freiwillige Energieausweise ausstellen lassen, z.B.
den dena-Energieausweis der Deutschen Energie-Agentur, Berlin.
Chancen für Aussteller von Energieausweisen
Gute Aussichten für Fachleute, die sich qualifizieren und
berechtigt sein werden die Energieausweise auszustellen. Erfahrung
können Sie bereits heute als Aussteller von freiwilligen
Energieausweisen sammeln. Diese sollen ebenfalls zehn Jahre lang
gültig bleiben.
Die
wichtigsten Aspekte auf
einen Blick:
Wie es sich zeigt, interessiert Sie als Leser von EnEV-online
insbesondere, wie Sie sich neue Auftrags-Chancen eröffnen können als
Gebäude-Energieberater und als Aussteller von Energie-Nachweisen.
Die wichtigsten Aspekte finden Sie in unserem Fachbeitrag
zusammengefasst:
Inhaltsübersicht:
1. Leistungen zur Energieeffizienz in Gebäuden anbieten
2. Anlass: Die EU-Gebäuderichtlinie umsetzen
3. Qualifikation: Energieberater und Vor-Ort-Berater (BAFA)
4. Berechtigung: Wer darf Energie-Nachweise ausstellen?
5. Ausblick: Nutzen Sie Ihre Chancen und Potentiale!
Eine
anregende Lektüre und viel Erfolg wünscht Ihnen
Melita Tuschinski
Herausgeberin und Redaktion EnEV-online.de
Artikel:
27.07.2007 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Energieberater
und Aussteller Energieausweise
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Auszug aus dem Fachbeitrag:
Leistungen zur Energieeffizienz in Gebäuden anbieten
Zunächst ein Bitte: In diesem Beitrag haben wir jeweils nur die
männlichen Berufsbezeichnungen genannt. Gemeint sind
natürlich auch unsere Kolleginnen. Wir danken Ihnen für Ihr
Verständnis!
Täglich fragen Architekten und Ingenieure bei uns an, wie sie
sich qualifizieren könnten um ihre Leistungspalette zu
erweitern und ihre Chancen im Bereich der Energieeffizienz zu
erhöhen, beispielsweise:
Ein Bauingenieur ist seit Jahren überwiegend als Tragwerksplaner
tätig. Einem Bauherrn hilft er zurzeit bei
der Antragsstellung für Förderung durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW). Auf dem Formular wird die
Unterschrift eines nach EnEV Nachweis-Berechtigten verlangt.
Ist er berechtigt EnEV-Nachweise auszustellen, wenn er die
Bauvorlageberechtigung der Ingenieurkammer besitzt?
Ein Architekturbüro hat sich auf des Entwerfen und Planen von
Verwaltungs- und Industriegebäuden spezialisiert. Sie wollen
sich qualifizieren um zukünftig auch den Energieausweise im
Nicht-Wohnungsbau auszustellen.
Sind sie berechtigt diese Energieausweise auszustellen?
Welche Kurse werden berufsbegleitend angeboten? Welche
Arbeitshilfen und Software können sie anwenden?
Ein Diplom-Ingenieur (Technische Universität, Fachrichtung
Architektur) will auch Nachweise gemäß
Energieeinsparverordnung und freiwillige Energieausweise im
Baubestand ausstellen, die auch weiterhin zehn Jahre
gültig sein sollen. Benötigt er für die Ausstellung von
EnEV-Nachweisen und freiwilligen Energiepässen im Baubestand
eine zusätzliche Qualifizierung u. Berechtigung?
Ein Ingenieur berichtet, dass seine Kunden (Hausverwaltungen,
Bauträger) sich zunehmend auch nach den freiwilligen
Energieausweisen im Baubestand - die auch zehn Jahre gültig sein
sollen - erkundigen. Als beratende
Ingenieure sind sie täglich mit Themen der Energieeinsparung im
Baubereich befasst. Sind sie berechtigt freiwillige
Energiepässe im Baubestand und zukünftig Energieausweise gemäß
EnEV 2007 auszustellen?
Ein langjährig angestellter Diplom-Ingenieur in einem
Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik
bearbeitet u. a. die Wärme- und Schallschutz-Nachweise für
Projekte. Er beabsichtigt als Energieberater tätig zu
werden. Welche Voraussetzung muss er erfüllen um auch
freiwillige Energieausweise (Energiepässe) im Baubestand
auszustellen?
Ein Absolvent des Bauingenieurstudiums fragt, welche
Voraussetzungen sein Abschluss bezüglich der
Energieeinsparverordnung erfüllt. Kann ein Bauingenieur auch
als Energieberater tätig sein oder ist hierfür eine
zusätzliche Ausbildung notwendig? Welche Möglichkeiten bieten
sich ihm zur Weiterbildung?
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