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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Regensburg, Wohnungsbau, Baubestand, Sanierung,
Geltungsbereich der EnEV, Anforderungen im Baubestand, Leitfaden
für Architekten, Informationen für Bauherren
Problem + Frage: Die Fragesteller sind Architekten aus Regensburg: Nachdem
wir hier in Regensburg sehr viele historische Bauten und
Altbauten (typisch Baujahr 1920-1940 und 1950-1965) haben, ist
dies natürlich für uns bzw. für unsere Bauherren ein wichtiges
Thema...
Gerade Wohnbaugesellschaften
(typisch mit über 50 Wohneinheiten / Baujahr 1950-1960 etc.)
wollen konkret wissen, ob (und ggf. welche) Maßnahmen der
Gesetzgeber gem. EnEV bis zum 2006 vorschreiben und folglich was
die rechtlichen Konsequenzen für die Nichteinhaltung sind,
beispielsweise ob sie bauordnungsrechtlich belangt werden bzw.
mit Mietminderungen zu rechnen haben etc.
Uns ist es schon bewusst, dass
hier vielleicht nicht eine klare Gesetzeslage vorhanden ist,
jedoch müssen wir als Planer natürlich den Kopf hinhalten, wenn
wir (rechtzeitig) Maßnahmen veranlassen, die der Bauherr bzw.
der Gesetzesgeber hinterher als optional einstuft. Leider konnten wir dafür keinen
Leitfaden für unsere Bauherren finden. Das Thema Altbauten
wird meistens relativ wage umschrieben oder fragen Sie doch die
zuständige Behörde.
Für eine Hilfestellung oder
einen Literaturhinweis wären wir Ihnen sehr dankbar.
Antwort:
05.09.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Anwendung
der EnEV in der Altbau-Sanierung
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