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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Abrechnung der Erstellung von Energie-Nachweisen für
Gebäude gemäß der Energieeinsparverordnung gemäß Honorar-Ordnung
für Architekten und Ingenieure. Neubau und Baubestand, Nachweise
gemäß EnEV, Honorierung, Leistungen, Berechnungsgrundlage,
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Problem + Frage: Die Fragesteller sind ein Architekturbüro.
Sie fragen inwieweit die Erstellung von Energienachweisen für
Gebäude gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) §13 Ausweise über
Energie- und Wärmebedarf, Energieverbrauchskennwerte eine
Grundleistung, bzw. eine Besondere Leistung gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) darstellt.
Antwort:
05.09.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
als besondere Leistung nach HOAI
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