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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, Möbelhaus, Bodenplatte, Dämmung,
EnEV-Anforderungen, komplette Bodendämmung
Problem: Der Fragesteller ist Bauingenieur und plant zurzeit ein
teilunterkellertes Möbelhaus mit ca. 6000 Quadratmeter (m²)
Grundfläche. Der Bauherr will keine Dämmung unter der
Bodenplatte einbauen lassen. Der Fragesteller empfiehlt eine
komplette Bodendämmung.
Praxis: Der Fragesteller stuft das Möbelhaus als normal temperiertes
Gebäude ein, d.h. mit einer Innentemperatur über 19 Grad Celsius
(°C). Somit wäre aus seiner Sicht gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) eine Dämmung der Bodenplatte erforderlich.
In dem Möbelhaus werden teilweise auch Arbeitsplätze für die
Kundenberatung eingerichtet. Gemäß der Arbeitsstätten-Verordnung
(AstVO) sei eine Dämmung des Fußbodens gefordert. Der Bauherr
hingegen berichtet von neu gebauten Möbelhäusern, die ohne
Bodendämmung errichtet wurden. Auch würden Bauunternehmen ihm
eine Bodendämmung von nur ca. 5 Meter (m) Breite entlang der
Außendämmung - wenn überhaupt gedämmt werden sollte.
Der Fragesteller empfiehlt hingegen eine komplette Bodendämmung.
Frage: Wie ist der Sachbestand, Rechtslage gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Antwort:
07.11.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Dämmung
der Bodenplatten in neuem Möbelhaus
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