.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Baubestand, Modernisierung, Heizung,
Einzelfeuerstätten, Schwedenöfen, KfW-Antrag, EnEV-Nachweis
Problem: Die Bauherren einen modernisierten Wohnhauses wollen bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kredit beantragen und
der Nachweis steht noch aus. Bei Berechnung des
Primärenergiebedarfs ist der Fragesteller auf das Problem der Berücksichtigung von
Einzelfeuerstätten gestoßen.
Praxis: Es handelt sich um ein Wohnhaus, das modernisiert wurde. Die
fünf Jahre alte Heizungsanlage wurde dabei nicht erneuert. Die
Erwärmung des Trinkwassers und die Beheizung der Wohnräume
erfolgt überwiegend aus elektrischem Strom. In drei der sechs
Wohnungen wurden nachträglich Schwedenöfen in den Wohnzimmern
aufgestellt.
Verordnung: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) besagt im § 3 (Gebäude mit
normalen Innentemperaturen) im Abschnitt 2, dass "die Begrenzung
des Jahresprimärenergiebedarfs [...] nicht für Gebäude" gilt,
"die beheizt werden 3. überwiegend durch Einzelfeuerstätten für
einzelne Räume...", sondern nur der Transmissionswärme-Verlust 76
Prozent (%) des Höchstwertes nicht überschreiten darf. Somit
kann nur bei drei der 6 Wohnungen
Primärenergiebedarf (Qp') errechnet werden.
Fragen: Wie kann man bei den Berechnungen gemäß EnEV die
Einzelöfen anlagentechnisch berücksichtigen und einen Gesamt-Qp'-Wert
angeben? Muss man den Energiebedarfsausweis für je drei Wohnungen mit
gleicher Anlagentechnik ausstellen?
Antwort:
07.11.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Berücksichtigung
von Schwedenöfen
im KfW-Antrag und EnEV-Nachweis für Wohnbestand
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|