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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, EnEV, Nachweise, Neubau, Reihenhaus,
Einzelgebäude, Wohnanlage
Problem + Praxis: Bei
der Ausstellung von Energie-Nachweise stellt sich immer wieder
die Frage nach der Abgrenzung von Einzelgebäuden.
Energie-Nachweise sind für jedes Gebäude auszustellen. Die
Fragesteller interessiert insbesondere wie Reihenhäuser, die als
eine Liegenschaft eingetragen sind sowie eine Wohnanlage mit 10
Aufgängen und Brandwänden alle 30 Meter (m) im Sinne der
EnEV-Nachweisführung zu behandeln sind.
Fragen: Sind
Reihenhäuser, die als eine Liegenschaft eingetragen sind,
jeweils Einzelgebäude? Ist eine Wohnanlage mit zehn Aufgängen
und Brandwänden alle 30 Meter (m) als ein einzelnes Gebäude zu
behandeln? Oder handelt es sich in den genannten Praxisfällen um
"gemeinsam errichtete Gebäude" im Sinne der
Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Antwort:
12.12.2005 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweise
für Reihenhäuser
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