EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Heizungstechnik Heizungsanlage - Baujahr vor 1978 -
für Betriebsgebäude
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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Nicht-Wohnungsbau, Betriebgebäude, Verkaufshalle, Unterglasanlagen, Baubestand, Anlagentechnik, Heizung Baujahr vor 1978, Außerbetriebnahme, Heizkessel

Problem: Es handelt sich in diesem Fall um drei Betriebsgebäude, die von einer gemeinsamen Heizungsanlage - Baujahr vor 1978 - mit Wärme beliefert werden. Da es sich bei den Firmengebäuden um eine beheizte Verkaufshalle und zwei Unterglasanlagen handelt, stellt sich die Frage ob die Pflicht zur Außerbetriebnahme von älteren Heizungsanlagen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) auch in diesem speziellen Fall gilt.

Praxis: Auf einem Betriebsgelände befinden sich drei Firmen. Eine Firma besitzt eine beheizte Verkaufshalle und fällt dadurch unter den Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV). Die beiden anderen Firmen sind Handelsunternehmen, die Unterglasanlagen zum Verkauf von Pflanzen betreiben. Alle drei Firmen werden gemeinsam von einer Heizungsanlage (Baujahr vor 1978) des Vermieters beliefert, wobei der Unterglasbau verständlicherweise die meiste Energie verbraucht.

Frage: Gilt auch in diesem speziellen Praxisfall der Termin vom 31.12.2006 gemäß § 9 der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden?

Antwort: 06.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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