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EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Wohnungsbau, Fertigbau, Keller, Wohnkeller, Wärmeschutz,
Wärmedämmung, Kellerdecke, Kellerboden, Kellerwände, Anforderungen
EnEV
Problem: Es geht in diesem Fall um die Frage ob ein Keller im
klassischen Sinne - also kein „Wohnkeller“ - in einem neuen
Fertigbau-Wohnhaus nach den Bestimmungen der
Energieeinsparverordnung vollständig gedämmt sein muss.
Praxis: Die Fragesteller wollen ein schlüsselfertiges
Fertighaus bauen lassen mit einem Keller im klassischen Sinne, also
kein beheizter „Wohnkeller“. Seitens der Firmen wird ihnen jedoch
immer wieder gesagt, dass der Keller nach der neuen
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) voll gedämmt sein müsste und dass
diese Verordnung nicht zu umgehen sei. Für die Fragesteller würde
die Kellerdämmung 20.000.- bis 25.000.- Euro Mehrkosten bedeuten.
Frage: Stimmt die Aussage, dass der Kellerboden, -wände und
-decken voll gedämmt sein müssen?
Antwort:
06.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Kellerdämmung für neues Fertigbau-Wohnhaus
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