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Kellerdämmung für neues Fertigbau-Wohnhaus

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnungsbau, Fertigbau, Keller, Wohnkeller, Wärmeschutz, Wärmedämmung, Kellerdecke, Kellerboden, Kellerwände, Anforderungen EnEV

Problem: Es geht in diesem Fall um die Frage ob ein Keller im klassischen Sinne - also kein „Wohnkeller“ - in einem neuen Fertigbau-Wohnhaus nach den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung vollständig gedämmt sein muss.

Praxis: Die Fragesteller wollen ein schlüsselfertiges Fertighaus bauen lassen mit einem Keller im klassischen Sinne, also kein beheizter „Wohnkeller“. Seitens der Firmen wird ihnen jedoch immer wieder gesagt, dass der Keller nach der neuen Energieeinspar-Verordnung (EnEV) voll gedämmt sein müsste und dass diese Verordnung nicht zu umgehen sei. Für die Fragesteller würde die Kellerdämmung 20.000.- bis 25.000.- Euro Mehrkosten bedeuten.

Frage: Stimmt die Aussage, dass der Kellerboden, -wände und -decken voll gedämmt sein müssen?

Antwort: 06.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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