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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau, Neubau, Niedersachen,
Bauvertrag, EnEV 2002, EnEV 2003, EnEV-Nachweis,
Energiebedarfsausweis, DIN V 4701-10
Problem
+ Praxis: Der Fragesteller hat im Oktober 2003 einen
Bauvertrag über den Neubau eines Einfamilienhauses in
Niedersachsen geschlossen. Im Bauvertrag wurde aufgenommen, dass
der Neubau auf der Grundlage der EnEV 2003 zu erstellen sei.
Nach Fertigstellung haben die Bauherren nunmehr einen
"Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV" erhalten. Dieser Ausweis
weist einen Jahres-Primärenergiebedarf in Höhe von 102,96
KWh/(m²a) aus. Der Höchstwert für das Gebäude ist mit 107,04
KWh/(m²a) angegeben. Den Fragesteller verwundert der Hinweis,
dass der erreichte Wert den Anforderungen der
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) Ausgabe 01.02.2002 gerecht
wird, jedoch von einem ggf. "strengeren" Wert aus dem Jahre 2003
die Rede ist?
Frage: Hat sich die EnEV in 2003 dahingehend verändert,
dass die Anforderungen ggf. im Vergleich zu 2002 verschärft
wurden oder aber kann der Fragesteller davon ausgehen, dass die
Berechnung, so wie sie mein Bauträger vorgenommen hat, korrekt
ist?
Antwort:
06.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis
für Einfamilienhaus in Niedersachsen
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