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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnbau,
Baubestand, Zwei-Familien-Wohnhaus, Keller, Schwimmbecken,
Vor-Ort-Beratung, Energieberatung, EnEV-Anforderungen, Nachweis,
Sanierung,
Problem: In einem Zwei-Familienhaus, für welches die
Fragestellerin eine Vor-Ort-Beratung durchführt, befindet
sich im beheizten Keller ein beheiztes Schwimmbecken 26,6
Quadratmeter (m²) groß. Es stellt sich die Frage wie dieses
Schwimmbecken gemäß Energieeinsparverordnung berücksichtigt wird.
Fragen: Wie muss dieses Schwimmbad gemäß
Energieeinspar-Verordnung (EnEV) berücksichtigt werden? Nach welchen
DIN Normen werden die U-Werte und der Wärmeverluste der
Schwimmbeckenbauteile ermittelt?
Antwort:
06.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Energieberatung
für Schwimmbad im Wohnbestand
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