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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohnungsbau,
Bürgersaal, Ratssaal, Lüftung, freie Fensterlüftung, mechanische
Lüftung, EnEV-Nachweis, Luftdichtheit, Dichtheit,
Luftdichtheits-Nachweis,
Problem:
Die Fragesteller sind Architekten. Für ein Nicht-Wohngebäude
sollen sie den Energiebedarfsausweis erstellen. Das Gebäude wird
größtenteils durch Fensteröffnung belüftet. Im Bürger- und
Ratsaal ist eine mechanische Lüftung geplant. In den Büros und
Toiletten wird die Zuluft über Luftschlitze geleitet und die
Abluft wird mechanisch abgesaugt. Die Planer haben keinen
Dichtheitstest für die Gebäudehülle vorgesehen.
Wenn beim Einsatz einer Lüftungsanlage in Gebäuden keine
Dichtheitsprüfung vorgenommen wird, muss gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) mit der höheren Lüftungsrate der
freien Lüftung gerechnet werden. Im EnEV-Nachweis dürfen auch
keine Wärmerückgewinne angerechnet werden.
Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein
Nicht-Wohngebäude, das von den Fragestellern geplant wird. Die
Fragesteller sollen den Energiebedarfsausweis ausarbeiten.
Das Gebäude verfügt über drei verschiedene Lüftungsbereiche:
1. Freie Fensterlüftung in 60 Prozent (%) des Gebäudes,
2. Mechanische Belüftung und Entlüftung in 25 %
des Gebäudes (Bürger- und Ratssaal)
3. Zuluft über Luftschlitze und mechanisch Abluft,
in 12 % des Gebäudes (Büro und WC)
Fragen:
1. Der prozentuale Anteil der mechanischen Lüftung beträgt in
diesem Fall ca. 40 %. Ist ein Luftdichtheitstest bei Einsatz
einer mechanischen Lüftungsanlage notwendig? 2. Wenn bei Einsatz
einer Lüftungsanlage keine Dichtheitsprüfung vorgenommen wird,
dürfen gemäß EnEV Anhang 1 Abs. 2.10 a. (siehe oben) keine
Wärmerückgewinne angerechnet werden. Auch muss mit der höheren
Lüftungsrate der freien Lüftung gerechnet werden. So ist es
möglich auf einen Dichtheitstest zu verzichten. Ist dieser
Ansatz richtig, wenn man auf einen Luftdichtheitstest verzichten
möchte?
Antwort:
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Lüftungs-Nachweis
für neues Nicht-Wohngebäude
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