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Lüftungstechnik

Lüftungs-Nachweis für neues Nicht-Wohngebäude

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   Merkblatt: Energie-Nachweis für Gebäude 
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Nicht-Wohnungsbau, Bürgersaal, Ratssaal, Lüftung, freie Fensterlüftung, mechanische Lüftung, EnEV-Nachweis, Luftdichtheit, Dichtheit, Luftdichtheits-Nachweis,

Problem: Die Fragesteller sind Architekten. Für ein Nicht-Wohngebäude sollen sie den Energiebedarfsausweis erstellen. Das Gebäude wird größtenteils durch Fensteröffnung belüftet. Im Bürger- und Ratsaal ist eine mechanische Lüftung geplant. In den Büros und Toiletten wird die Zuluft über Luftschlitze geleitet und die Abluft wird mechanisch abgesaugt. Die Planer haben keinen Dichtheitstest für die Gebäudehülle vorgesehen. Wenn beim Einsatz einer Lüftungsanlage in Gebäuden keine Dichtheitsprüfung vorgenommen wird, muss gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) mit der höheren Lüftungsrate der freien Lüftung gerechnet werden. Im EnEV-Nachweis dürfen auch keine Wärmerückgewinne angerechnet werden.

Praxis: Es handelt sich in diesem Fall um ein Nicht-Wohngebäude, das von den Fragestellern geplant wird. Die Fragesteller sollen den Energiebedarfsausweis ausarbeiten.
Das Gebäude verfügt über drei verschiedene Lüftungsbereiche:
1. Freie Fensterlüftung in 60 Prozent (%) des Gebäudes,
2. Mechanische Belüftung und Entlüftung in 25 %
    des Gebäudes (Bürger- und Ratssaal)
3. Zuluft über Luftschlitze und mechanisch Abluft,
    in 12 % des Gebäudes (Büro und WC)

Fragen: 1. Der prozentuale Anteil der mechanischen Lüftung beträgt in diesem Fall ca. 40 %. Ist ein Luftdichtheitstest bei Einsatz einer mechanischen Lüftungsanlage notwendig? 2. Wenn bei Einsatz einer Lüftungsanlage keine Dichtheitsprüfung vorgenommen wird, dürfen gemäß EnEV Anhang 1 Abs. 2.10 a. (siehe oben) keine Wärmerückgewinne angerechnet werden. Auch muss mit der höheren Lüftungsrate der freien Lüftung gerechnet werden. So ist es möglich auf einen Dichtheitstest zu verzichten. Ist dieser Ansatz richtig, wenn man auf einen Luftdichtheitstest verzichten möchte?

Antwort: 07.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart