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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnhaus,
Baubestand, Sanierung, Fassade, Wärmedämmverbundsystem, Dämmung,
Dachboden, oberste Geschossdecke, Schimmelbildung, Dämmpflicht
Problem:
Es handelt sich um ein kürzlich saniertes Wohnhaus im Bestand, mit
einem begehbaren, ungedämmten Dachboden. Die Fassade des Gebäudes
wurde kürzlich mit Wärmeschutz-Verbundsystem (WVS) saniert. Danach bildeten
sich jedoch in der oberster Wohnung Schimmelpilze an den Decken
sowie an den inneren Außenecken der Fassade. Der Fragesteller
vermutet dass der Temperaturunterschied der Oberflächen dazu führte
aufgrund der unterschiedlichen Dämmung der sanierten Außenwand und
der ungedämmten Decke.
Verordnung: Gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht aus
der Sicht des Fragestellers kein Zwang zur Deckendämmung, da der
Dachboden begehbar ist. Der Bauschaden, bzw. der Schimmel hat sich
jedoch an der Decke im obersten Geschoss zum Dachboden gebildet.
Frage: Wenn man nachweisen kann, dass die Fassadendämmung zu
den Bauschäden geführt hat, kann man erwirken, dass die Decke zum
Dachgeschoss auch gedämmt werden muss?
Antwort:
10.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Schimmelbildung
an Decken bei saniertem Wohnhaus
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