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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnbau,
Baubestand, Passivhaus, Nachweise, Berechnung, DIN V 4701-10
Problem: Es handelt sich um ein Wohnhaus im Bestand, das
zu einem Wohnhaus in Passivbau-Standard saniert werden soll. Es
stellt sich die Frage, wie man bei der Nachweis-Berechnung gemäß
Energieeinsparverordnung mit zertifizierter Software vorgehen kann.
Praxis: Der Fragesteller ist Architekt und
Energieberater. Er führt den EnEV-Nachweis für eine geplante
Sanierung zum Passivhaus-Standard. Die Heizung soll über eine
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) und Heizregister
erfolgen. Die Nachheizung wird über Nahwärme durch
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fossil gewährleistet. Bei der Berechnung
mit zertifizierter Software entstehen jedoch negative Werte für den
Heizwärmebedarf sowie eine Anlagenaufwandszahl (ep) von
1,34 oder größer. Die DIN 4701-10 gibt unter Punkt 4.3
(Schnittstellen zur DIN V 108-6) den Hinweis den Korrekturfaktor fg
gleich 1 zu setzen: „Der Faktor fg in der DIN V 4701-10
für die Abminderung der Wärmegewinne einer Lüftungsanlage wird zu 1
gesetzt (fg =1 bedeutet, dass die Wechselwirkung mit
solaren und inneren Wärmegewinnen des Gebäudes bereits in der
Berechnung nach DIN V 4108-6 berücksichtigt ist).“ „ In der
praktischen Anwendung der Software ist dieses nicht umsetzbar.
Fragen: Wie soll der Architekt den Nachweis führen?
Antwort:
22.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
EnEV-Nachweis für Passivhaus im Baubestand
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