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EnEV-Nachweis für Passivhaus im Baubestand

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnbau, Baubestand, Passivhaus, Nachweise, Berechnung, DIN V 4701-10

Problem: Es handelt sich um ein Wohnhaus im Bestand, das zu einem Wohnhaus in Passivbau-Standard saniert werden soll. Es stellt sich die Frage, wie man bei der Nachweis-Berechnung gemäß Energieeinsparverordnung mit zertifizierter Software vorgehen kann.

Praxis: Der Fragesteller ist Architekt und Energieberater. Er führt den EnEV-Nachweis für eine geplante Sanierung zum Passivhaus-Standard. Die Heizung soll über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG) und Heizregister erfolgen. Die Nachheizung wird über Nahwärme durch Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fossil gewährleistet. Bei der Berechnung mit zertifizierter Software entstehen jedoch negative Werte für den Heizwärmebedarf sowie eine Anlagenaufwandszahl (ep) von 1,34 oder größer. Die DIN 4701-10 gibt unter Punkt 4.3 (Schnittstellen zur DIN V 108-6) den Hinweis den Korrekturfaktor fg gleich 1 zu setzen: „Der Faktor fg in der DIN V 4701-10 für die Abminderung der Wärmegewinne einer Lüftungsanlage wird zu 1 gesetzt (fg =1 bedeutet, dass die Wechselwirkung mit solaren und inneren Wärmegewinnen des Gebäudes bereits in der Berechnung nach DIN V 4108-6 berücksichtigt ist).“ „ In der praktischen Anwendung der Software ist dieses nicht umsetzbar.

Fragen: Wie soll der Architekt den Nachweis führen?

Antwort: 22.03.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT., Freie Architektin, Stuttgart