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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Wohnungsbau, Baujahr 1967, Anlagentechnik, Lüftung, Wohnungslüftung,
Modernisierung, kontrollierte Wohnungslüftung, KfW-Förderung.
Problem: In einem Mehrfamilien-Wohnhaus im Baubestand soll
zur Energieeinsparung eine kontrollierte Lüftung eingebaut werden
unter Wahrnehmung der Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW). Aus Sicht der Mieter besteht jedoch auch ein erheblicher
Wärmeschutzbedarf der ungedämmten Gebäudehülle. Es stellt sich die
Frage ob die geplante Maßnahme allein genommen sinnvoll ist und wie
sich die Kostenumwälzung auf die Mieter sowohl für den Einbau als
auch die Wartung der Lüftungsanlage gestalten wird.
Praxis: Die Fragesteller sind Mieter in einem
Mehrfamilienhaus Baujahr 1967. Der Vermieter beabsichtigt in den
Mietwohnungen eine kontrollierte Wohnraumlüftung einzubauen.
Der Vermieter begründet die Modernisierungsmaßnahme damit, dass er
aus dem Förderprogramm der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW)
Fördermittel erhalten würde. Auch würde diese Maßnahme zu einer
nachhaltigen Einsparung von Heizenergie führen.
Der Hersteller der Wohnungslüftung hat dem Fragesteller erklärt,
dass die Filterpakete der Wohnungslüftung zweimal jährlich ersetzt
werden müssen, zum Preis von ca. 100 Euro.
Die Fragesteller haben im vergangenen Winter die
Oberflächentemperaturen der Innen- und Außenwände messen lassen und
festgestellt, dass sie jeweils Temperaturschwankungen von 10 bis 15
Grad Celsius (°C) je nach Außentemperatur unterliegen. Das Dach, die
Bodendecke und die Kellerdecke sind allerdings nicht gedämmt. Die
Wohnungstüren bestehen beispielsweise aus jeweils zwei Spannplatten,
sie sind innen hohl und schließen nicht bündig. Die Thermofenster
wurden zwar vor etwa 15 Jahren unter Verwendung von Bauschaum
erneuert, weisen jedoch in den Ecken bereits zahlreiche Risse auf.
Der Fragesteller hat erfahren, dass ab April 2006 die VDI Richtlinie
6022 „Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und
Geräte“ für alle Wohnraumlüftungen gilt. In den Mietwohnungen ist
allerdings kein Schimmelbefall zu verzeichnen und die
Luftraumfeuchte beträgt im Durchschnitt 45 Prozent (%) - über
mehrere Tage gemessen anhand eines geeichten Messgerätes.
Fragen: Wird durch die kontrollierte Wohnraumlüftung
tatsächlich Heizenergie eingespart? Lohnen sich die
Energieeinsparmaßnahmen angesichts der zu erwarteten Miterhöhung?
Welche zusätzlichen Kosten müssen die Mieter durch die Wirksamkeit
der VDI Richtlinie 6022 "Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische
Anlagen und Geräte" tragen? Müssen die Mieter die Kosten für die
Erneuerung der Lüftungsfilter selber tragen?
Antwort:
28.04.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Einbau
kontrollierte Wohnungslüftung im Baubestand
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