.
Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Wohnungsbau,
Baubestand, Baujahr 1977, Kellergeschoss, unbeheizter Keller,
Umnutzung Wohnraum, EnEV-Nachweis, Heizungs-Sanierung
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Bauingenieur und
Energieberater. Für einen Bauherrn plant er zurzeit die Umnutzung
des unbeheizten Kellergeschosses zum Wohnraum. Das Einfamilienhaus
wurde 1977 errichtet. Die Nordseite des Kellergeschosses ist
vollständig erdberührt, Ost- und Westseiten sind infolge Hanglage
zur Hälfte erdberührt und zur Hälfte luftberührt. Die Südseite ist
vollständig luftberührt mit großflächigen Fenstern und Flügeltüren,
die zu einer Terrasse führen. Das Kellergeschoss soll an die
bestehende Warmwasser-Zentralheizung des Wohnhauses mit
angeschlossen werden. Die Heizungsanlage des Gebäudes soll auch
modernisiert werden durch Einsatz von Brennwerttechnik für Heizöl EL
oder Pellets-Heizung mit Thermosolaranlage.
Fragen: Welche Anforderungen der gültigen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) müssen im Rahmen der geplanten
Nutzungsänderung erfüllt werden?
Aus der
Sicht des Fragestellers wird das beheizte Gebäudevolumen zwar
erweitert, jedoch das gesamte Gebäudevolumen selbst nicht. Der § 8
EnEV Absatz (3) würde in diesem Fall nicht zutreffen. Als
Anforderung bliebe zunächst nur § 8 EnEV Absatz (2) zu erfüllen.
Wenn die 40 von Hundert-Grenze überschritten wird, muss der § 8 EnEV
Absatz (1) zur Anwendung kommen. Das würde in diesem Praxisfall
bedeuten, dass nur die luftberührten Außenwandflächen sowohl des
bisher als auch zukünftig beheizten Kellerbereichs zusätzlich
gedämmt werden müssten. Des Weiteren müssten zusätzliche Maßnahmen
getroffen werden, bis § 8 EnEV Absatz (2) Einhaltung der 40 von
Hundert-Grenze erfüllt wird.
Ist diese Sichtweise des Fragestellers richtig?
Antwort:
12.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Umnutzung
unbeheiztes Kellergeschoss als Wohnraum
Premium-Zugang: Experten-Service für Spezialisten
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie ca.
alle zwei Wochen über Downloads und neue Antworten.
Premium-Zugang: Info und kostenfreies Probeexemplar


|
KURZINFO |
PRAXIS
|
VERORDNUNG |
AUSLEGUNGEN |

|