EnEV-online: Energieeinsparverordnung EnEV, Energiepass und Energieausweis

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Lüftungstechnik

Anforderungen in der Planungs-Praxis
an die Entlüftung von Aufzugsschächten

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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau, Wohnungsbau, Nicht-Wohnungsbau, Dichtheit Gebäudehülle, Brandschutz, Aufzugsschacht, Aufzugsschächte, Landesbauordnung, RWA-Anlagen

Problem + Praxis: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert eine dichte Gebäudehülle. In Aufzugsschächten ist eine Entlüftungsöffnung nach den Landesbauordnungen vorgeschrieben, um den Belangen des Brandschutzes Rechnung zu tragen. Es stellt sich die Frage, ob zur Einhaltung beider Anforderungen - Dichtheit und Brandschutz - RWA-Anlagen vorzusehen sind und wie sich die Situation gestaltet, wenn die Baugenehmigungsbehörde eine derartige Anlage als aufzugsfremde Einrichtung betrachtet.

Fragen: Der Fragesteller leitet ein Ingenieurbüro. Für seine Planungspraxis interessieren ihn die Antworten auf folgende Fragestellungen: Bedeuten die parallelen Anforderungen der Energieeinsparverordnung und der Landesbauordnungen, dass zur Gewährleistung der Dichtheit und des Brandschutzes RWA-Anlagen vorzusehen sind? Wie stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde eine derartige Anlage als aufzugsfremde Einrichtung betrachtet?

Antwort: 17.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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