INFO-Paket
EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Wohnungsbau, Nicht-Wohnungsbau, Dichtheit Gebäudehülle, Brandschutz,
Aufzugsschacht, Aufzugsschächte, Landesbauordnung, RWA-Anlagen
Problem + Praxis: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert
eine dichte Gebäudehülle. In Aufzugsschächten ist eine
Entlüftungsöffnung nach den Landesbauordnungen vorgeschrieben, um
den Belangen des Brandschutzes Rechnung zu tragen. Es stellt sich
die Frage, ob zur Einhaltung beider Anforderungen - Dichtheit und
Brandschutz - RWA-Anlagen vorzusehen sind und wie sich die Situation
gestaltet, wenn die Baugenehmigungsbehörde eine derartige Anlage als
aufzugsfremde Einrichtung betrachtet.
Fragen: Der Fragesteller leitet ein Ingenieurbüro. Für seine
Planungspraxis interessieren ihn die Antworten auf folgende
Fragestellungen: Bedeuten die parallelen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung und der Landesbauordnungen, dass zur
Gewährleistung der Dichtheit und des Brandschutzes RWA-Anlagen
vorzusehen sind? Wie stellt sich der Sachverhalt dar, wenn die
zuständige Baugenehmigungsbehörde eine derartige Anlage als
aufzugsfremde Einrichtung betrachtet?
Antwort:
17.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Anforderungen
in der Planungs-Praxis an die Entlüftung von Aufzugsschächten
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