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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Neubau,
Nichtwohnungsbau, Seniorenheim, Anlagentechnik, Lüftung, dezentrale
Lüftungsanlage, zentrale Steuerung, EnEV-Nachweis
Problem + Praxis: Der Fragesteller ist Architekt und
Energieberater. Zurzeit plant er ein Seniorenheim mit 90
Nutzungseinheiten. Für die Lüftung soll eine Zuluft- / Abluftanlage
mit gutem Wirkungsgrad eingebaut werden. Die Steuerung der Anlage
erfolgt jedoch dezentral. Es stellt sich die Frage, wie in diesem
Fall die Berechnungen für die Ausstellung des
Energiebedarfsausweises gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV)
erfolgt.
Frage: Ist die Auslegung des Fragestellers der
Energieeinsparverordnung (EnEV) richtig, dass in diesem Praxisfall
in den Berechnungen für den Energiebedarfsausweis die Anlage zur
Minimierung der Anlagenaufwandzahl - gemäß EnEV Anhang 1 Punkt 2.10
- NICHT berücksichtigt wird?
Antwort:
17.07.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Lüftungsanlage
in Seniorenheim im EnEV-Nachweis
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