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EnEV |
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Aspekte: EnEV, Kommentar, Praxis, Baubestand,
Sanierung, Modernisierung, Wärmeschutz, Wärmedämmung, Mindestabstand
zwischen Gebäuden, Landesbauordnungen, Ausnahmengenehmigung
Problem: Die Abstandsflächen von Gebäuden sind in der
Bauordnung geregelt. Es stellt sich die Frage inwieweit bei einer
geplanten Sanierung im Baubestand eine äußere Wärmedämmung nicht
angebracht werden darf, weil der Mindestabstand unterschritten wäre.
Praxis: Der Fragesteller ist Energieberater. Ihn interessiert
grundsätzlich die Frage inwieweit man bei Sanierungen im Baubestand
eine Innendämmung empfehlen muss, weil eine zusätzliche äußere
Wärmedämmung dazu führen würde, den Mindestabstand zwischen den
Gebäuden zu unterschreiten. Zahlreiche Gebäude wurden genau auf die
Baugrenze gebaut mit einem Mindestabstand von drei Meter (3 m). Aus
der Sicht des Fragestellers hat sicherlich nicht jeder Modernisierer
einen wohlgesonnen Nachbarn, der mit der Überschreitung der
Abstandflächen einverstanden wäre.
Frage: Gibt es eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass man
bei einer Gebäudesanierung den Mindestabstand zwischen Gebäude um
die Stärke der Wärmedämmung unterschreiten darf?
Antwort: Die Frage der Abstandsflächen ist über die jeweilige
Landesbauordnung geregelt. Diese regelt auch mögliche Ausnahmen bei
nachträglicher, außen angebrachter Wärmedämmung der Fassaden, nach
Kenntnis des Autors beispielsweise in Hessen.
Antwort:
12.08.2006 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Mindeststabstand
zwischen Gebäuden bei Wärmedämmung von Außenwänden im Baubestand
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